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Artenschutz an Gebäuden
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Probleme

Was wir tun

Probleme

Manchmal kommt es im Zusammenleben zwischen Mensch und Wildtieren zu Konflikten. Nicht alle Tiere sind zu allen Zeiten willkommene Gäste unterm Dach. Schnell werden sie als „Schädlinge“ oder „Problemvögel“ eingestuft, weil ihr Verhalten auf Unverständnis stößt oder durch ihre Anwesenheit Schäden oder Verschmutzungen an Gebäuden entstehen.

Spechte als Fassadenhacker

Vor allem im Frühling und Herbst kommt es vermehrt zu Spechtattacken an wärmegedämmten Fassaden. Meist wird der Specht von Insekten, die auf der Fassade sitzen, angelockt. Der hohle Klang einer gedämmten Fassade lässt ihn anschließend noch weitere Insekten oder gutes Baumaterial in der Hauswand vermuten und schon geht es der Wärmedämmung an den Kragen.

Dies ist natürlich ärgerlich - der ungebetene Gast kann aber häufig durch Lärm oder flatternde Gegenstände vom Gebäude fern gehalten werden. Mehr Infos und Ratschläge, wie Sie den Störenfried unter Beachtung geltenden Rechts wieder loswerden, finden Sie hier

Straßentauben

Als großes Problem werden auch Straßentauben (Columba livia) angesehen. Die Nachkommen verwilderter Haustauben und wilder Felsentauben finden in den Städten und Siedlungen gute Lebensbedingungen vor, auf Grund des guten Nahrungsangebotes durch Abfälle und Fütterungen sowie durch die Möglichkeit, auf „Kunstfelsen“, also an Gebäuden zu brüten. Insbesondere die Kotbelästigung durch ruhende und brütende Straßentauben an Gebäuden wird als unakzeptabel angesehen. Aus diesem Grund werden viele Gebäude mit Vergrämungsmaßnahmen gegen Straßentauben versehen: i. d. R. werden Stacheln oder Netze verwendet.

Manche Maßnahmen, die zur Taubenabwehr eingesetzt werden, sind nur wenig wirksam gegen Straßentauben. Unerwünschte Nebenwirkungen zeigen sie aber mitunter bei den geschützten Wildvogelarten. Netze und Stacheln an Fallrohrknicken und an Balkonen werden vor allem von schnell fliegenden Arten wie Schwalben und Mauerseglern nicht wahrgenommen. Die Vögel verfangen sich in den Netzen oder verletzen sich beim Verlassen des Nistplatzes an den Stacheln. Zudem versuchen Tauben oft dennoch auf den mit Stacheln versehenen Vorsprüngen zu brüten, was zu Verletzungen und Verkrüppelungen an den Füßen führen kann – und eine kranke Taube wird noch weniger akzeptiert als eine gesunde Taube! Taubengroße Gebäudebrüter wie Dohlen und Turmfalken leiden außerdem unter den gegen Straßentauben gerichteten Aussperrungsmaßnahmen an Kirchtürmen - sie verlieren dadurch ihre Nistplätze.

Wildvogelfreundliche Maßnahmen zur Taubenabwehr sind genauso wirksam, gefährden jedoch nicht die geschützten Wildvogelarten. Zu ihnen zählen:
 

  • Gitter statt Nylonnetze
  • Scheitelbleche statt Stacheln
  • Schwingdrähte statt Stacheln

Auch wenn die Straßentaube nicht zu den gemäß Bundesnaturschutzgesetz geschützten Wildvogelarten zählt, so verbietet das Tierschutzgesetz dennoch das Quälen oder Töten von Straßentauben und ihren Jungen. Die Brut darf hingegen verwehrt werden, auch die Brutplätze der Straßentauben sind – im Gegensatz zu den Brutplätzen und Quartieren geschützter Arten - nicht geschützt. Für das gesamte Münchner Stadtgebiet besteht seit 1996 ein generelles Taubenfütterungsverbot. Weitere Informationen der Stadt München zu Straßentauben finden Sie hier.

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Ihre Ansprechpartnerin

Sylvia Weber

Email: sylvia.weber@lbv.deTelefon: 089 200270-83

 

Projekt Artenschutz an Gebäuden
Landesbund für Vogel- und Naturschutz

Klenzestr. 37
80469 München

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