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Achtung, Vogelschonzeit!

München Stadt und Land

Von Anfang März bis Ende September sollen Sträucher, Bäume und Hecken den Wildtieren als Lebensraum zur Verfügung stehen. Größere Gehölzschitte sind nur von Oktober bis Februar zulässig. Geregelt ist das im Bundesnaturschutzgesetz §39.

Amselbabies im Nest

In gärtnerisch genutzten Anlagen darf zwar, sofern keine Vogelnester vorhanden sind, mit einem schonenden Formschnitt der Jahreszuwachs entfernt werden. Dennoch raten wir eindringlich dazu, nicht unbedingt notwendige Arbeiten bis zum Herbst zurückzustellen. Denn wer möchte schon versehentlich ein Amselnest freistellen oder gar zerstören? Und wo soll der Igel sicher den Tag verbringen, wenn nicht sicher versteckt unter einem Busch?

Lehnen Sie sich entspannt zurück und schauen Sie erstmal der Hecke beim Wachsen und den Tieren beim Leben zu.