Projekt Gebäudebrüter - Schutzmaßnahmen

Bauzeit       Gerüst und Staubnetz        Interimsmaßnahmen
 

Schutzmaßnahmen

Ob Neubau oder Sanierung – es gibt immer eine Lösung, bei bautechnisch einwandfreier Ausführung und ohne Störung des Bauablaufes den Artenschutz zu beachten. Weil für viele Menschen der Artenschutz am Bau noch Neuland ist, bietet der Landesbund für Vogelschutz umfassende Hilfestellung mit seinen Fachleuten für Gebäudebrüter und Fledermäuse. Sinnvoll ist eine Zusammenarbeit bereits in der Planungsphase.  

Der erste Schritt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen ist die Vorabprüfung. Wir stellen fest, ob an dem betroffenen Gebäude Quartiere bzw. Tiere vorhanden sind. Möglicherweise ist das Gebäude auch bereits in unserer Datenbank erfasst.

Bei positivem Ergebnis besprechen wir nötige Schutz- und Ersatzmaßnahmen gemeinsam mit Bauherrn, Architekt und/oder Baufirma, und helfen mit, die behördlichen Genehmigungen zu beschaffen. Denn: Sobald Änderungen im Quartiersbereich vorgenommen werden, bedarf es einer Befreiung von den Schutzvorschriften des § 44 durch die Höhere Naturschutzbehörde. Zuletzt betreuen wir die Baumaßnahme bis zur Fertigstellung und stehen Ihnen in Fragen zum Artenschutz zur Seite.

Wir geben auch Auskunft darüber, ob eine gewünschte Neuansiedelung von Gebäude bewohnenden Arten am jeweiligen Objekt Erfolg versprechend ist.
Gelungene Umsetzungsbeispiele geben Ihnen Anregungen, wie auch Sie zum Schutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen beitragen können. 
Wenn Sie eine Beratung zum Artenschutz an Gebäuden wünschen, wenden Sie sich an den

Landesbund für Vogelschutz
Projekt Artenschutz an Gebäuden
Klenzestr. 37
80469 München
T:20 02 70-83
E-mail: s-weber@lbv.de 
 

Bauzeit

Die meisten Gebäude bewohnenden Arten nutzen ihr Quartier nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr. Bau- und Sanierungsarbeiten sollten möglichst während der Abwesenheit der Tiere unternommen werden. Kritisch ist Bauen während der Brutzeit/Jungenaufzucht, bei manchen Fledermausarten auch während der Überwinterungsphase. Einige Arten reagieren auf Störungen sehr empfindlich und verlassen dann Brut und Jungtiere. Unter Arten finden Sie je Tierart einen Bau- und Brutzeitkalender. 


Gerüst und Staubnetz


Für den Einflug von Mauerseglern
umgebautes Gerüst Foto: S. Weber

Ist das Arbeiten während der Anwesenheit der Tiere unvermeidbar, muss der Zugang zu den Quartieren gewährleistet werden. Dabei sind unterschiedliche Einflugbedingungen zu berücksichtigen. Mauersegler z. B. benötigen einen etwa 2,5 m freien Luftraum unter den Quartieren und eine freie Sicht auf die Einflugsöffnungen. Staub- und Sicherheitsnetze dürfen den Einflug nicht behindern. Den meisten anderen Gebäudebrütern genügt eine relativ kleine Einflugöffnung im Gerüst, um den Nistplatz zu erreichen. Störend sind Gerüste und Staubnetze auch vor den Einflugöffnungen Gebäude bewohnender Fledermausarten.
Ein nachträglicher Gerüstumbau ist meist mit Mehrkosten verbunden. Um einen störungsfreien Bauablauf zu gewährleisten, sollten Sie Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Tierart bereits vor Baubeginn in Ihre Überlegungen einbeziehen.


Interimsmaßnahmen


Interimsnistkästen für Mauersegler
bei einer Baumaßnahme während
der Brutzeit  Foto: S. Weber

Bei sehr lang dauernden Baumaßnahmen kann es sinnvoll sein, Ausweichquartiere anzubieten. Diese sollten möglichst genau an der Stelle der ursprünglichen Quartiere liegen. Wichtig ist, dass die Ausweichquartiere vor Beginn der Brutzeit errichtet sind und bis zu ihrem Ende bestehen bleiben.