Projekt Gebäudebrüter - Schutzmaßnahmen
Bauzeit
Gerüst und
Staubnetz
Interimsmaßnahmen Schutzmaßnahmen |
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Ob Neubau oder Sanierung – es gibt immer eine Lösung, bei bautechnisch einwandfreier Ausführung und ohne Störung des Bauablaufes den Artenschutz zu beachten. Weil für viele Menschen der Artenschutz am Bau noch Neuland ist, bietet der Landesbund für Vogelschutz umfassende Hilfestellung mit seinen Fachleuten für Gebäudebrüter und Fledermäuse. Sinnvoll ist eine Zusammenarbeit bereits in der Planungsphase. Der erste Schritt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen ist die Vorabprüfung. Wir stellen fest, ob an dem betroffenen Gebäude Quartiere bzw. Tiere vorhanden sind. Möglicherweise ist das Gebäude auch bereits in unserer Datenbank erfasst. Bei positivem Ergebnis besprechen wir nötige Schutz- und Ersatzmaßnahmen gemeinsam mit Bauherrn, Architekt und/oder Baufirma, und helfen mit, die behördlichen Genehmigungen zu beschaffen. Denn: Sobald Änderungen im Quartiersbereich vorgenommen werden, bedarf es einer Befreiung von den Schutzvorschriften des § 44 durch die Höhere Naturschutzbehörde. Zuletzt betreuen wir die Baumaßnahme bis zur Fertigstellung und stehen Ihnen in Fragen zum Artenschutz zur Seite. Wir
geben auch Auskunft darüber, ob eine gewünschte Neuansiedelung von Gebäude
bewohnenden Arten am jeweiligen Objekt Erfolg versprechend ist.
Landesbund für Vogelschutz |
| Die meisten Gebäude bewohnenden Arten nutzen ihr Quartier nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr. Bau- und Sanierungsarbeiten sollten möglichst während der Abwesenheit der Tiere unternommen werden. Kritisch ist Bauen während der Brutzeit/Jungenaufzucht, bei manchen Fledermausarten auch während der Überwinterungsphase. Einige Arten reagieren auf Störungen sehr empfindlich und verlassen dann Brut und Jungtiere. Unter Arten finden Sie je Tierart einen Bau- und Brutzeitkalender. |
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