Presseinformation  21.03.2003
Längste Hecke Münchens gerodet


Gerodete Hecke im Landschaftspark Riem Foto: Hans Reimann

Trotz Protest des Landesbund für Vogelschutz und 2.000 Bürgerunterschriften musste die Riemer Hainbuchenhecke dem freien Blick auf das Millionengrab Riemer Badesee weichen

Ein Pressefoto der gerodeten Hecke kann unter p-eisenhut@lbv.de angefordert werden

Ende Februar wurde die längste Hecke Münchens, die entlang des ehemaligen Fughafenovals im geplanten Landschaftspark südlich der Messestadt verlief, gerodet. Die Initiative des Landesbund für Vogelschutz (LBV) für den Erhalt der Hecke, der sich 2000 Bürger mit ihrer Unterschrift angeschlossen haben, hat die Fällung nicht verhindern können. Damit wurde die einzige alte Gehölzstruktur des Parks innerhalb des 147 ha großen Landschaftspark dem freien Blick auf das Millionengrab Riemer Badesee geopfert. Der Landesbund für Vogelschutz sieht damit den Sinn der Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden an der Bebauungsplanung in München ad absurdum geführt weil:

fachliche Argumente nicht erwünscht sind:

Hecken sind ein Jahrtausende altes Kulturlandschaftselement, das in den letzten vier Jahrzehnten aber fast vollständig aus dem Landschaftsbild verschwunden ist. In der in vielen Teilen unseres Landes inzwischen weitgehend ausgeräumten Agrarlandschaft, stellen Hecken einen Hort außergewöhnlicher Artenvielfalt dar. Die Hecke entlang des alten Flughafenovals war dafür ein gutes Beispiel.
Eines der letzten Rebhuhnpaare Münchens kam hier vor. Feldhasen, Igel und Spitzmäuse konnten die Hecke als Verbreitungslinie nutzen. Die Frage, ob die Hecke in Riem ein unbedingt schützenswerter Biotop war oder nicht, erübrigt sich deshalb. Leider haben sich aber die Planer des Landschaftsparks hartnäckig geweigert, in der Hecke etwas anderes zu sehen, als eine beliebig ersetzbare Anzahl von Bäumen, die den Blick auf einen Badesee verstellt. rebhuhn.jpg (64139 Byte)
Das Rebhuhn - ein ehemaliger Bewohner der Hecke Foto: LBV


die Bürgerbeteiligung ein Muster ohne Wert ist:

Die Bürger der Messestadt Riem, Truderings und der umliegenden Stadtteile haben sich mit 2.000 Unterschriften für den Erhalt der Hecke ausgesprochen.
Welchen Eindruck hinterlässt das argumentationsresistente Beharren der Planer auf diese Bürger, die sich für die Natur vor ihrer Haustür einsetzen wollten? Es steht zu befürchten, dass sie ihren Einsatz als sinnlos erleben und ihr Engagement künftig einstellen.


das Bayrische Naturschutzgesetz in München ein Papiertiger ist:

Um dem allmählichen Aussterben der bayerischen Hecken entgegenzuwirken, wurde 1998 eigens ein neuer Artikel in das Naturschutzgesetz aufgenommen, der gezielt weitere Heckenrodungen verhindern sollte. Dieser Artikel (Art. 13 BayNatSchG) lautet:

„Es ist verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder –gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen.“

Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor. Dennoch hat die Untere Naturschutzbehörde der Stadt München eine Fällungsgenehmigung erteilt. Wenn dies als Präzedenzfall Schule macht, wird es in zehn Jahren in Bayern keine Hecken mehr geben.

Die Münchner Planungspolitik muss sich ändern

  • Bürgern und Naturschutzverbänden muss ein echtes Mitspracherecht bei der Stadtentwicklung eingeräumt werden. Das heißt, beide Gruppen müssten in städtebaulichen Wettbewerben als voll stimmberechtigte Mitglieder vertreten sein.
  • Die Naturschutzgesetzgebung des Bundes und des Landes Bayern muss in ihrer Intention, nämlich dem Erhalt der bayerischen Kultur- und Naturlandschaft zu dienen, respektiert werden.
  • Den verbliebenen Münchner Biotopen muss bei Planungen ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Es darf nicht sein, dass bereits gestalterische Wünsche für einen Landschaftspark schwerer wiegen, als der Erhalt einer 50 Jahre alten, 2,5 Kilometer langen, artenreiche Hecke.

ViSdP und Ansprechpartner für Rückfragen:

 Dr. Heinz Sedlmeier, LBV, Klenzestr.37, 80469 München,  Tel. 089/200 270 6