BürgerInfo: Naturschutzpolitik
Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz zur „Perspektive München - Leitlinie Ökologie“

Der Landesbund für Vogelschutz begrüßt das Vorhaben der Stadt München mit der Leitlinie Ökologie ein Planungswerkzeug zu entwickeln, das eine nachhaltige, ökologisch verträgliche Stadtentwicklung befördern soll.
Der vorliegende Entwurf der Leitlinie Ökologie enthält eine gut verwendbare Zusammenstellung der bisher erfassten ökologischen Grundlagen. Auch die wesentlichen Problempunkte und Entwicklungsziele für eine erfolgreiche Synthese von Stadtentwicklung und Ökologie werden angesprochen.
Eine Reihe wichtiger Themenfelder, vor allem der Konflikt zwischen Bebauung und umweltschützenden Belangen, wird in der Leitlinie allerdings zu wenig konkret abgehandelt, auch die Stellung der Leitlinie im Planungsprozess wird nicht klar. Vor allem darauf beziehen sich die unten angeführten Kritikpunkte des Landesbund für Vogelschutz.


A.  Zielsetzungen einer Leitlinie Ökologie für die Landeshauptstadt München

Eine Leitlinie sollte, gemäß ihrer Definition, einen praktikablen Weg aufzeigen, der zur Verwirklichung bestimmter Ziele führt. Der Erfolg einer Leitlinie in einer nachfolgenden Umsetzungsphase hängt in erster Linie von präzise gefassten Zielvorstellungen ab. Um eine Leitlinie für Ökologie zu einem sinnvollen Werkzeug der Stadtplanung zu machen, müssen ihre Ziele deshalb eindeutig definiert und in einen klaren räumlichen und zeitlichen Kontext gestellt werden. Geschieht dies nicht, wird sie bei konkreten Planungen kaum als Entscheidungsgrundlage dienen können.

Der vorliegende Entwurf der Leitlinie Ökologie wird leider in vielen Punkten zu wenig konkret. Es fehlen Aussagen in welchem Zeitrahmen die Zielvorgaben erreicht werden sollen. Auch ein räumlicher Bezug wird nur sehr allgemein hergeleitet. Vor allem konkrete Zahlen zu dem in München noch vertretbaren Flächen- und Energieverbrauch und zum ökologisch notwendigen Grünflächenanteil in der Stadt fehlen oder sind durch allgemeine und z.T. sehr weit interpretierbare Aussagen ersetzt (z.B. S. 50 „... ist der Versiegelungsgrad bei Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten.“). Es wird deshalb vorgeschlagen folgende konkrete Zahlen in die Leitlinie Ökologie einzuführen:

  • Die Stadt München strebt an, die Zielvorgaben der Leitlinie Ökologie bis 2010 erreicht zu haben.

  • Für diesen Zeitraum wird ein Nettoverbrauch für Bauflächen von 0 % angestrebt, d.h. es werden bevorzugt bereits  versiegelte Flächen nachgenutzt (Bahnflächen, Kasernengelände, Industriebrachen). Für dennoch neu verbrauchte  Flächen, werden im gleichen Umfang Entsiegelungen durchgeführt.

  • Etwa 20 % der Stadtfläche sollen als Schutzgebiete für Flora und Fauna gesichert werden. Diese Zahl entspricht in  etwa der in Abb. 10. der Leitlinie dargestellten Planung für Schutzgebiete und Naturdenkmäler.

  • Der CO2 - Ausstoß soll als Beitrag zum Klimaschutz bis 2020 um 50 % gegenüber dem Stand von 2000 gesenkt werden.

  • Öffentlicher Personennahverkehr Fuß- und Radverkehr sollen so weit gefördert werden, dass der Anteil des KFZ- Verkehrs im modal split von derzeit 41 % auf 35 % sinken kann.

  • Der Anteil regenerativer Energie am Gesamtenergieverbrauch sollte von derzeit unter 2 % auf mindestens 5 % steigen.

B. Verpflichtende Umsetzung einer Leitlinie Ökologie

Erfahrungsgemäß werden bei städtischen Planungen stets die Belange vieler Interessengruppen berührt. Es muss deshalb immer eine Abwägung der einzelnen Interessen untereinander erfolgen. Weil gerade bei Bauvorhaben die umweltschützenden Belange im Abwägungsverfahren regelmäßig „weggewogen“ wurden, wurde mit der Änderung des BauROG vom 01.01.1998 der Artikel 1 a ergänzend ins BauGB aufgenommen. Dieser Artikel präzisiert die Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung. Unter anderem wird im Art. 1 a BauGB ausdrücklich auf den schonenden Umgang mit Grund und Boden und die Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes verwiesen.

Demgegenüber wird die Bedeutung der Leitlinie Ökologie im Abwägungsverfahren durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Schreiben vom 14.12.2000 an das Baureferat) folgendermaßen festgelegt:

„Als gemeinsames Oberziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung gilt, die Belastbarkeit der Ökosysteme nicht zu überschreiten, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Gesundheit des Menschen zu schützen. ...Der Leitlinie Ökologie soll immer dann Vorrang eingeräumt werden, wenn die ökologische Tragfähigkeit gefährdet ist.“

Diese Gewichtung der Leitlinie Ökologie in einem Abwägungsverfahren geht weit hinter die bereits bestehende Gesetzgebung (BauGB, BayNatSchG) zurück. Dass ein Kollaps der Ökosysteme und eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung vermieden werden müssen, kann nicht mehr Gegenstand einer vernünftig geführten Diskussion sein. Mit der oben zitierten Einstufung innerhalb des Abwägungsverfahrens, wird die Leitlinie Ökologie zur reinen Erbauungsliteratur. Es wird deshalb folgende Selbstbindung der Stadt München durch die Leitlinie Ökologie vorgeschlagen:

  • Die Darstellungen der Leitlinie Ökologie sind in der Bauleit- und Bebauungsplanung zu berücksichtigen.

  • Der Leitlinie Ökologie soll immer dann Vorrang eingeräumt werden, wenn andernfalls die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna dauerhaft geschädigt oder in ihrer Funktion erheblich beeinträchtigt werden.

  • Durch den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden soll ein weiterer Anstieg der Flächenversiegelung vermieden werden.

  • Um eine größere Unabhängigkeit des kommunalen Umwelt- und Naturschutzes im Planungsprozess zu erreichen, sollte die Untere Naturschutzbehörde als eigenständige Behörde fungieren. Die bisherige Unterstellung unter die Lokalbaukommission müsste dafür aufgehoben werden. 

C.  Darstellungen und Ziele für die Schutzgüter

a. Boden
München ist neben Bochum die am dichtesten bebaute Stadt in Deutschland. Etwa 45 % der Stadtfläche sind vollkommen versiegelt. Für fast alle natürlichen Lebensgrundlagen in München, z.B. Boden, Wasser, Klima, Luft, Flora und Fauna stellt der enorme Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehr inzwischen das zentrale Problem dar. Es steht außer Zweifel, dass München mit seinem Flächenverbrauch inzwischen nahe an die Grenze des ökologisch gerade noch erträglichen gekommen ist. Eine weitere deutliche Erhöhung führt zu einer kaum noch handhabbaren Zunahme von Verkehr, Abwasser und städtischer Erwärmung und macht zudem die Überbauung des Restbestandes ökologisch wertvoller Flächen notwendig. Eine Leitlinie Ökologie muss deshalb unmissverständlich klar machen, dass ein weiteres Ausufern der Neuversiegelung im Stadtgebiet nicht erwünscht ist.

In Abschnitt 3.1.2 „Bodenverbrauch durch Reduzierung der Flächeninanspruchnahme begrenzen“ fehlt diese Festlegung. Es werden lediglich einige unverbindliche Rechenbeispiele aufgemacht. Hier sollte deshalb, wie bereits in Abs. A dargestellt, die konkrete Zahl 0 %  für die Nettoneuversiegelung eingeführt werden. In groben Zügen sollte zudem erläutert werden, welche Flächen über die derzeitig gültige Flächennutzungsplanung hinaus für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur entwickelt werden sollen und wie geeignete Kompensationsmaßnahmen (Entsiegelungen) aussehen könnten.

In Abschnitt 3.1.2 wird von einer Flächenressource von 1.500 ha im Flächennutzungsplan (Stand: 1992) gesprochen. Dies ist an dieser Stelle irreführend, da die Planungen für einen Großteil dieser Flächen bereits umgesetzt sind. Hier müsste deshalb die aktuell noch verbliebene Größe der Flächenressource stehen.


b. Wasser
S. 54 Punkt 3.2.2.1: statt „Die Vorschläge der Restwasserstudien für die Erhöhung der Mindestwasserführung in der Isar sollen umgesetzt werden.“ sollte es präziser heißen: Die Mindestwasserführung der Isar sollte nach Maßgabe der Restwasserstudien baldmöglichst auf 17 m3/s erhöht werden.


c. Klima und Luft
Im Gegensatz zu den sehr gut und laufend untersuchten Luftschadstoffen, liegen sehr wenige Erkenntnisse über das städtische Windfeld vor. Aussagen zu tatsächlich wirksamen Luftleitbahnen, zum Einfluss von Gebäudehöhen und Bebauungsdichte usw. sind nur indirekt ableitbar. D.h. größere Bauprojekte wie z.B. Hauptbahnhof - Laim - Pasing, Bebauung Riem, Bebauung Theresienwiese oder die geplanten Hochhäuser am Mittleren Ring werden derzeit ohne genaue Kenntnis darüber konzeptioniert, wie sie sich später auf die Belüftungsverhältnisse der Stadt auswirken werden.
In Abs. 2.3 sollte deshalb auf dieses Datendefizit hingewiesen werden und der Aufbau eines Klimamodells für die Stadt angeregt werden.


d. Flora und Fauna
In Abschnitt 2.4.2 werden lediglich die nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützten Flächen erwähnt. München besitzt inzwischen auch mehrere Gebiete, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union geschützt sind. Dies sind im Einzelnen:

Diese Schutzgebiete, ihre Stellung im Schutzgebietssystem Natura 2000 und die Verantwortung Münchens für ihren Erhalt müssen noch in den Text der Leitlinie Ökologie aufgenommen werden.
Das in Abschnitt 3.4.3 als Planungsgrundlage bezeichnete landschaftsökologische Rahmenkonzept ist veraltet (Stand 1985) und müsste dringend fortgeschrieben werden. Z.B. ist das ehemalige Flughafengelände in Riem noch als Flughafen dargestellt. Die Überbauung von Teilen der Panzerwiese und des Allacher Rangierbahnhofgeländes sind noch nicht dargestellt usw.
In Abschnitt 3.4 beziehen sich fast alle Aussagen auf den Schutz bestimmter Flächen. Daneben sollte auch der Schutz bestimmter Arten angesprochen werden.

Sinnvoll wäre z. B die gezielte Förderung von Leitarten. Auffällige, öffentlichkeitswirksame Arten, von deren Schutz auch viele andere Arten profitieren können. Geeignete Leitarten wären z.B.:

  • Zwergfledermaus (Vorkommen: Gebäude und Grünanlagen)

  • Wasseramsel (Vorkommen: Isar, Stadtbäche)

  • Mauersegler (Vorkommen: Gebäude, Luftraum über der Stadt)

  • Ringelnatter (Vorkommen: Wälder, Gewässer)

  • Zauneidechse (Vorkommen: Heiden, Trockenrasen)

  • Koppe (Vorkommen: Stadtbäche)

  • Pracht - Nelke (Vorkommen: Heiden, Trockenrasen)

  • Breitblättriges Knabenkraut (Vorkommen: Feuchtwiesen)

e. Energie
In Abs. 3.5 fehlen konkrete Zahlen wie viel der Ausstoß des Klimagases CO2 gesenkt werden soll. Der derzeitige Beitrag des Kernkraftwerks Isar 2 zum Gesamtstromverbrauch in München beträgt 40,4 %. In Abs. 3.5 müssten Alternativen aufgezeigt werden, durch welche Energieform dieser Anteil nach Beendigung der Kernenergienutzung in Deutschland ersetzt werden soll.


D. Leitprojekte zur Umsetzung der Leitlinie Ökologie

Die in Abs. 5.1 und 5.6 vorgestellten Projekte Bodenschutzkonzept und Klimakarte verfolgen den Zweck, die Datengrundlage zu verbessern. Es handelt sich nicht um Umsetzungsprojekte. Als Leitprojekte sind sie deshalb nicht geeignet. In Abschnitt 5 sind keine Projekte der Münchner Umweltverbände aufgeführt. Unter anderem führen die Umweltverbände derzeit folgende Projekte durch:

  • Zukunftswald 2000 (Bund Naturschutz)

  • Managementpläne Münchner Biotope (Landesbund für Vogelschutz)

  • Car free day (Green City)

  • Umweltberatung (BN, LBV, Umweltinstitut)

E. Geplantes weiteres Vorgehen der Stadt

Die in Abs. 7 angekündigte räumliche Konkretisierung der Leitlinie durch eine Leitbildkarte sollte baldmöglichst erfolgen. Dies gilt ebenso für die Formulierung von Umweltqualitätszielen für die Stadt München. Eigentlich wäre es sinnvoll gewesen, Leitlinie, Leitbildkarte und Umweltqualitätszielen parallel zu entwickeln. So besteht, wie schon in Abs. A angesprochen, die Gefahr eines immer währenden Verschleppens konkreter Aussagen mit bindender Wirkung für die Stadtplanung.