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Der Landesbund für
Vogelschutz begrüßt das Vorhaben der Stadt München mit der Leitlinie Ökologie
ein Planungswerkzeug zu entwickeln, das eine nachhaltige, ökologisch verträgliche
Stadtentwicklung befördern soll.
Der vorliegende Entwurf der Leitlinie Ökologie enthält eine gut verwendbare
Zusammenstellung der bisher erfassten ökologischen Grundlagen. Auch die
wesentlichen Problempunkte und Entwicklungsziele für eine erfolgreiche Synthese
von Stadtentwicklung und Ökologie werden angesprochen.
Eine Reihe wichtiger Themenfelder, vor allem der Konflikt zwischen Bebauung und
umweltschützenden Belangen, wird in der Leitlinie allerdings zu wenig konkret
abgehandelt, auch die Stellung der Leitlinie im Planungsprozess wird nicht klar.
Vor allem darauf beziehen sich die unten angeführten Kritikpunkte des
Landesbund für Vogelschutz.
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A. Zielsetzungen einer Leitlinie Ökologie für die Landeshauptstadt München
Eine Leitlinie sollte,
gemäß ihrer Definition, einen praktikablen Weg aufzeigen, der zur
Verwirklichung bestimmter Ziele führt. Der Erfolg einer Leitlinie in einer
nachfolgenden Umsetzungsphase hängt in erster Linie von präzise gefassten
Zielvorstellungen ab. Um eine Leitlinie für Ökologie zu einem sinnvollen
Werkzeug der Stadtplanung zu machen, müssen ihre Ziele deshalb eindeutig
definiert und in einen klaren räumlichen und zeitlichen Kontext gestellt
werden. Geschieht dies nicht, wird sie bei konkreten Planungen kaum als
Entscheidungsgrundlage dienen können.
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Der vorliegende
Entwurf der Leitlinie Ökologie wird leider in vielen Punkten zu wenig konkret.
Es fehlen Aussagen in welchem Zeitrahmen die Zielvorgaben erreicht werden
sollen. Auch ein räumlicher Bezug wird nur sehr allgemein hergeleitet. Vor
allem konkrete Zahlen zu dem in München noch vertretbaren Flächen- und
Energieverbrauch und zum ökologisch notwendigen Grünflächenanteil in der
Stadt fehlen oder sind durch allgemeine und z.T. sehr weit interpretierbare
Aussagen ersetzt (z.B. S. 50 „... ist der Versiegelungsgrad bei Baumaßnahmen
so gering wie möglich zu halten.“). Es wird deshalb vorgeschlagen folgende
konkrete Zahlen in die Leitlinie Ökologie einzuführen:
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Die Stadt München strebt an, die Zielvorgaben der Leitlinie Ökologie
bis 2010 erreicht zu haben.
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Für diesen Zeitraum wird ein Nettoverbrauch für Bauflächen von 0 % angestrebt, d.h. es werden bevorzugt bereits versiegelte Flächen
nachgenutzt (Bahnflächen, Kasernengelände, Industriebrachen). Für dennoch neu
verbrauchte Flächen, werden im gleichen Umfang Entsiegelungen durchgeführt.
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Etwa 20 % der Stadtfläche
sollen als Schutzgebiete für Flora und Fauna gesichert werden. Diese Zahl entspricht in etwa der in Abb. 10. der Leitlinie dargestellten Planung für Schutzgebiete
und Naturdenkmäler.
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Der CO2 - Ausstoß soll als Beitrag zum Klimaschutz bis 2020 um 50
% gegenüber dem Stand von 2000 gesenkt werden.
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Öffentlicher Personennahverkehr Fuß- und Radverkehr sollen so
weit gefördert werden, dass der Anteil des KFZ- Verkehrs im modal split von
derzeit 41 % auf 35 % sinken kann.
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Der Anteil regenerativer Energie am Gesamtenergieverbrauch sollte
von derzeit unter 2 % auf mindestens 5 %
steigen.
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B. Verpflichtende Umsetzung einer Leitlinie Ökologie
Erfahrungsgemäß
werden bei städtischen Planungen stets die Belange vieler Interessengruppen berührt.
Es muss deshalb immer eine Abwägung der einzelnen Interessen untereinander
erfolgen. Weil gerade bei Bauvorhaben die umweltschützenden Belange im Abwägungsverfahren
regelmäßig „weggewogen“ wurden, wurde mit der Änderung des BauROG vom
01.01.1998 der Artikel 1 a ergänzend ins BauGB aufgenommen. Dieser Artikel präzisiert
die Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung. Unter anderem wird im Art.
1 a BauGB ausdrücklich auf den schonenden Umgang mit Grund und Boden und die
Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes verwiesen.
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Demgegenüber wird die
Bedeutung der Leitlinie Ökologie im Abwägungsverfahren durch das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung (Schreiben vom 14.12.2000 an das Baureferat)
folgendermaßen festgelegt:
„Als gemeinsames Oberziel einer
nachhaltigen Stadtentwicklung gilt, die Belastbarkeit der Ökosysteme nicht zu
überschreiten, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Gesundheit
des Menschen zu schützen. ...Der Leitlinie Ökologie soll immer dann Vorrang
eingeräumt werden, wenn die ökologische Tragfähigkeit gefährdet ist.“
Diese Gewichtung der
Leitlinie Ökologie in einem Abwägungsverfahren geht weit hinter die bereits
bestehende Gesetzgebung (BauGB, BayNatSchG) zurück. Dass ein Kollaps der Ökosysteme
und eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung vermieden werden müssen, kann
nicht mehr Gegenstand einer vernünftig geführten Diskussion sein. Mit der oben
zitierten Einstufung innerhalb des Abwägungsverfahrens, wird die Leitlinie Ökologie
zur reinen Erbauungsliteratur. Es wird deshalb
folgende Selbstbindung der Stadt München durch die Leitlinie Ökologie
vorgeschlagen:
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Die Darstellungen der Leitlinie Ökologie sind in der Bauleit- und
Bebauungsplanung zu berücksichtigen.
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Der Leitlinie Ökologie soll immer dann Vorrang eingeräumt
werden, wenn andernfalls die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna
dauerhaft geschädigt oder in ihrer Funktion erheblich beeinträchtigt werden.
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Durch den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden soll
ein weiterer Anstieg der Flächenversiegelung vermieden werden.
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Um eine größere Unabhängigkeit des kommunalen Umwelt- und
Naturschutzes im Planungsprozess zu erreichen, sollte die Untere Naturschutzbehörde
als eigenständige Behörde fungieren. Die bisherige Unterstellung unter die
Lokalbaukommission müsste dafür aufgehoben werden.
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C. Darstellungen und Ziele für die Schutzgüter
a. Boden
München ist neben Bochum die am dichtesten bebaute Stadt in
Deutschland. Etwa 45 % der Stadtfläche sind vollkommen versiegelt. Für fast
alle natürlichen Lebensgrundlagen in München, z.B. Boden, Wasser, Klima, Luft,
Flora und Fauna stellt der enorme Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehr
inzwischen das zentrale Problem dar. Es steht außer Zweifel, dass München mit
seinem Flächenverbrauch inzwischen nahe an die Grenze des ökologisch gerade
noch erträglichen gekommen ist. Eine weitere deutliche Erhöhung führt zu
einer kaum noch handhabbaren Zunahme von Verkehr, Abwasser und städtischer Erwärmung
und macht zudem die Überbauung des Restbestandes ökologisch wertvoller Flächen
notwendig. Eine Leitlinie Ökologie muss deshalb unmissverständlich klar
machen, dass ein weiteres Ausufern der Neuversiegelung im Stadtgebiet nicht erwünscht
ist.
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In Abschnitt 3.1.2
„Bodenverbrauch durch Reduzierung der Flächeninanspruchnahme begrenzen“
fehlt diese Festlegung. Es werden lediglich einige unverbindliche
Rechenbeispiele aufgemacht. Hier sollte deshalb, wie bereits in Abs. A
dargestellt, die konkrete Zahl 0 % für
die Nettoneuversiegelung eingeführt werden. In groben Zügen sollte zudem erläutert
werden, welche Flächen über die derzeitig gültige Flächennutzungsplanung
hinaus für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur entwickelt werden sollen und wie
geeignete Kompensationsmaßnahmen (Entsiegelungen) aussehen könnten.
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In Abschnitt 3.1.2
wird von einer Flächenressource von 1.500 ha im Flächennutzungsplan (Stand:
1992) gesprochen. Dies ist an dieser Stelle irreführend, da die Planungen für
einen Großteil dieser Flächen bereits umgesetzt sind. Hier müsste deshalb die
aktuell noch verbliebene Größe der Flächenressource stehen.
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b. Wasser
S. 54 Punkt 3.2.2.1: statt „Die Vorschläge der Restwasserstudien für
die Erhöhung der Mindestwasserführung in der Isar sollen umgesetzt werden.“
sollte es präziser heißen: Die Mindestwasserführung der Isar sollte nach Maßgabe
der Restwasserstudien baldmöglichst auf 17 m3/s erhöht werden.
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c. Klima und Luft
Im Gegensatz zu den sehr gut und laufend untersuchten
Luftschadstoffen, liegen sehr wenige Erkenntnisse über das städtische Windfeld
vor. Aussagen zu tatsächlich wirksamen Luftleitbahnen, zum Einfluss von Gebäudehöhen
und Bebauungsdichte usw. sind nur indirekt ableitbar.
D.h. größere
Bauprojekte wie z.B. Hauptbahnhof - Laim - Pasing, Bebauung Riem, Bebauung
Theresienwiese oder die geplanten Hochhäuser am Mittleren Ring werden derzeit
ohne genaue Kenntnis darüber konzeptioniert, wie sie sich später auf die Belüftungsverhältnisse
der Stadt auswirken werden.
In Abs. 2.3 sollte
deshalb auf dieses Datendefizit hingewiesen werden und der Aufbau eines
Klimamodells für die Stadt angeregt werden.
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d. Flora und Fauna
In Abschnitt 2.4.2 werden lediglich die nach dem Bayerischen
Naturschutzgesetz geschützten Flächen erwähnt. München besitzt inzwischen
auch mehrere Gebiete, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen
Union geschützt sind. Dies sind im
Einzelnen:
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Diese
Schutzgebiete, ihre Stellung im Schutzgebietssystem Natura 2000 und die
Verantwortung Münchens für ihren Erhalt müssen noch in den Text der Leitlinie
Ökologie aufgenommen werden.
Das in
Abschnitt 3.4.3 als Planungsgrundlage bezeichnete landschaftsökologische
Rahmenkonzept ist veraltet (Stand 1985) und müsste dringend fortgeschrieben
werden. Z.B. ist das ehemalige Flughafengelände in Riem noch als Flughafen
dargestellt. Die Überbauung von Teilen der Panzerwiese und des Allacher
Rangierbahnhofgeländes sind noch nicht dargestellt usw.
In
Abschnitt 3.4 beziehen sich fast alle Aussagen auf den Schutz bestimmter Flächen.
Daneben sollte auch der Schutz bestimmter Arten angesprochen werden.
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Sinnvoll
wäre z. B die gezielte Förderung von Leitarten. Auffällige, öffentlichkeitswirksame
Arten, von deren Schutz auch viele andere Arten profitieren können. Geeignete
Leitarten wären z.B.:
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Zwergfledermaus (Vorkommen: Gebäude und Grünanlagen)
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Wasseramsel (Vorkommen: Isar, Stadtbäche)
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Mauersegler (Vorkommen: Gebäude, Luftraum über der Stadt)
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Ringelnatter (Vorkommen: Wälder, Gewässer)
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Zauneidechse (Vorkommen: Heiden, Trockenrasen)
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Koppe (Vorkommen: Stadtbäche)
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Pracht - Nelke (Vorkommen: Heiden, Trockenrasen)
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Breitblättriges Knabenkraut (Vorkommen: Feuchtwiesen)
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e. Energie
In Abs. 3.5 fehlen konkrete Zahlen wie viel der Ausstoß des Klimagases CO2
gesenkt werden soll.
Der derzeitige Beitrag
des Kernkraftwerks Isar 2 zum Gesamtstromverbrauch in München beträgt 40,4 %.
In Abs. 3.5 müssten Alternativen aufgezeigt werden, durch welche Energieform
dieser Anteil nach Beendigung der Kernenergienutzung in Deutschland ersetzt
werden soll.
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D. Leitprojekte zur Umsetzung der Leitlinie Ökologie
Die in Abs. 5.1 und
5.6 vorgestellten Projekte Bodenschutzkonzept und Klimakarte verfolgen den
Zweck, die Datengrundlage zu verbessern. Es handelt sich nicht um
Umsetzungsprojekte. Als Leitprojekte sind sie deshalb nicht geeignet.
In Abschnitt 5 sind
keine Projekte der Münchner Umweltverbände aufgeführt. Unter anderem führen
die Umweltverbände derzeit folgende Projekte durch:
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