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Die intensive Konkurrenz um die
letzten Freiflächen im Münchner Stadtgebiet kennt man aus der Tagespolitik.
Meist geht es dabei um die wirtschaftliche Verwertung von Grundstücken. Das in
der mit innerstädtischem Grün unterversorgten Landeshauptstadt möglichst
viele neue Grünflächen geschaffen und Flächenversiegelung vermieden werden
sollte, bestreitet zwar in der Theorie fast niemand mehr. In der Praxis freilich
schreitet die Zerstörung munter voran, und zwar keineswegs nur für angeblich
vorrangige Wohnungsbauprojekte, sondern genauso für Gewerbegebiete,
Sportstadien und Strassen. Beispiele hierfür aus den letzten Jahren sind der
Bau des neuen Stadions sowie umfangreiche Wohnbebauung auf der Panzerwiese.
Beide Projekte schädigen naturschutzfachlich wertvolle und nach deutschem bzw.
europäischem Naturschutzrecht geschützte Biotope. |
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Interessant wird es aber noch
einmal, wenn die Debatte über die Binsenweisheit „Grün ist besser als
grau“ hinausgeht. Dann fängt eine Auseinandersetzung über die optimale
Entwicklung der stadtnahen Freiflächen erst an, denn zwischen den Extremen „aspaltiert“
und „Urwald“ gibt eine Menge Varianten. In der Vergangenheit gewannen bei
Planungen zum Thema „Grün“ sehr oft kleinräumige, gärtnerische Konzepte
die Oberhand, die nicht einen gutkonzipierten Mix der Nutzungsansprüche einer
modernen Stadtgesellschaft befriedigen, sondern einen „Ausbau“ von Grünzügen
im Sinne einer standardisierten Gestaltung bedeuten. So werden dann diese
golfplatzähnlichen Grünanlagen zwar tatsächlich von Teilen der Bevölkerung
als Liegewiese oder Bolzplatz genutzt, scheiden dafür aber für alle anderen
Nutzungsansprüche aus. |
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Aus Sicht eines modernen
Naturschutzes sollten freiflächenbezogene Konzepte aber
multifunktional ausgerichtet sein, also möglichst viele Ansprüche an
stadtnahe Freiflächen befriedigen. Beispiele sind sportliche Freizeitaktivitäten,
naturorientierte Erholung, Umweltbildung, Ressourcenschutz, ökologische
Nahrungsmittelerzeugung und eben Arten- und Biotopschutz. Diese Aspekte gehen
bei kleinräumigen Detailplanungen – zum Beispiel zum Grünzugausbau - oft
unter oder können wegen des zu geringen Flächenumgriffes nicht berücksichtigt
werden. Zu fordern sind daher Freiflächenentwicklungspläne, die unter
Einbeziehung der Naturschutzverbände ausgearbeitet, breit diskutiert und schließlich
von Bezirksausschüssen und Stadtrat beschlossen werden und bindende Wirkung für
alle städtischen Planungen bekommen. Sie sollten für alle großräumigen
Freiflächen im Stadtgebiet Entwicklungsziele vorgeben. Diese können anschließend
im Rahmen des Ausbaus von Grünzügen, der Entwicklung des Grüngürtels, der
Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für naturzerstörende Eingriffe, aber auch
durch gezielten Flächenerwerb, privatrechtliche Vereinbarungen (z.B.
Extensivierung der Landwirtschaft, Wegebau, Biotopanlage) oder hoheitliche Akte
(z.B. Schutzgebietsausweisungen) umgesetzt werden. Diese neue Form der Freiflächenentwicklung
erfordert innovative Konzepte und neue Strukturen in der Verwaltung, nicht
unbedingt große Geldmittel, da viele benötigte Planstellen und Grundstücke
bei der Stadt bereits vorhanden sind. |
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Insgesamt liegt die eher
schwache Position des Naturschutzes bei städtischen Planungen aller Art weniger
an fehlendem Geld bzw. Flächen, sondern an zersplitterten und wenig effektiven
Strukturen in der Stadtverwaltung. So sind Kompetenzen und Zuständigkeiten auf
diverse Referate mit jeweils mehreren Abteilungen verteilt. |
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Folgende Schritte sind zur
Umsetzung grossflächiger und langfristig angelegter Naturschutzkonzepte in München
erforderlich: Ø
Erstellung und Beschluss von Freiflächenentwicklungsplänen für
alle noch unbebauten Freiräume im Stadtgebiet. Die fachlichen Grundlagen liegen
bereits weitgehend vor. Ø
Aufbau einer schlagkräftigen und effektiven Naturschutzverwaltung
durch Bündelung der bisher zersplitterten Kompetenzen und Zuständigkeiten für
Naturschutz und Freiraumplanung (Referat für Umwelt und Gesundheit,
Planungsreferat mit diversen Abteilungen, Baureferat Gartenbau,
Kommunalreferat). Ø
Aufbau eines effektiven Flächenmanagementes, in das alle
Grundstücke eingestellt werden, die für die Umsetzung der Freiflächenentwicklungspläne
benötigt werden. Insbesondere stadteigene Grundstücke (Wälder, Grünanlagen,
städtische Güter etc.) sowie Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
sowie bereits naturschutzrechtlich geschützte Biotope stehen kurzfristig
zur Verfügung. Weitere benötigte Flächen müssen dann offensiv gesichert
werden, zum Beispiel privatrechtlich über Pacht- oder Gestattungsverträge
sowie hoheitlich über Schutzgebietsausweisungen. |
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Ein Pilotprojekt könnte die
Freiraumachse im Münchner Westen vom Lochholz über den Reichsautobahndamm bis
zur Langwieder Heide einschließlich der Erholungsgebiete Lussee/Langwieder See
sein, wo mit einem dichtem Mix aus wertvollen Biotopen, intensiv genutzten
Erholungsflächen, Landwirtschaft und Wald (noch) gute Vorrausetzungen für eine
qualifizierte Freiraumentwicklung vorliegen. |
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Claus Obermeier |