Arbeitskreis Mauersegler - ein Allerweltsvogel in Wohnungsnot

Aufgaben des AK
Es gibt einen Vogel, der außerhalb der Brutzeit sein ganzes Leben in der Luft verbringt: der Mauersegler. Ob auf dem Zug nach Afrika, beim Aufenthalt im Winterquartier, auf Nahrungssuche und selbst im Schlaf - die langen, sichelförmigen Flügel und der aerodynamische Körperbau erlauben es den Insektenjägern, so gut wie ausschließlich in der Luft zu leben.
Nur zum Brüten ist der Mauersegler auf festen Boden angewiesen. Seine Nistplätze liegen in Dächern und Mauernischen hoher Stadtgebäude. Und dies macht den Segler inzwischen zum Sorgenkind: Immer mehr Brutplätze unter Hausdächern fallen der Sanierung zum Opfer, moderne Bauten bieten kaum noch Einschlüpfe zum Nisten. Dabei sind Mauersegler hier zu Lande ausschließlich auf Bauwerke angewiesen.

 

Mauersegler, Foto
A. Limbrunner

2003 hat der LBV den eleganten Flieger (der übrigens nicht mit Schwalben, sondern mit den Kolibris verwandt ist) zum „Vogel des Jahres“ gewählt, um auf seine wachsende Wohnungsnot aufmerksam zu machen. Der Arbeitskreis Mauersegler versucht nicht nur, vorhandene Brutquartiere zu schützen oder Ersatz zu schaffen, sondern steht bei allen Fragen rund um den Mauersegler zur Seite: Von der Pflege verletzter Vögel bis zur Beratung bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen.


Verletzter Mauersegler gefunden ­– was tun?

Ein Mauersegler sitzt am Fuß eines Gebäudes auf dem Pflaster. Wenn er es nicht schafft, mit eigenen Kräften wieder abzuheben, dann braucht er Hilfe.
Bitte geben Sie den Vogel sofort in fachkundige Pflege! Wer keine Erfahrung hat, kann dem Segler auch mit noch so gut gemeinten Bemühungen nur schaden, etwa durch falsche Ernährung oder nicht sachgemäße Unterbringung.



Junger Mauersegler

Fachkundige Hilfe finden Sie bei folgenden Adressen:
    Familie Kistler, Tel.: 089-
642 2756, Email: m.kistler@freenet.de  
Wichtig ist es, den Vogel bis zur Abgabe dunkel und warm zu halten. Setzen Sie ihn dazu in ein nicht zu enges Behältnis mit genügend Atemzufuhr (!), das mit Zellstoffpapier oder Stoff ausgepolstert wird und katzensicher verschlossen wird.
Noch eine Bitte:
Werfen Sie den Mauersegler nicht in die Luft in dem – leider verbreiteten – Glauben, er benötige nur ein wenig Schwung und Starthöhe, um wieder fliegen zu können! Ebenso falsch wäre es, ihn aus einem Stockwerk einfach zum Fenster hinauszuwerfen.


Wie melde ich ein Brutquartier?
Mauersegler können wir hier zu Lande am wirksamsten schützen, wenn wir ihre Brutquartiere in Städten und größeren Ortschaften unbehelligt lassen. Segler sind sehr ortstreu und kehren oft ihr Leben lang an die selben Nistplätze zurück. Selbst wenn ein Gebäude abgerissen oder für die Vögel unzugänglich gemacht wird, verbringen sie den Sommer über dem angestammten Brutplatz kreisend ­ bis nach einigen Jahren die Population erlischt. Ein Drama, das sich leider in immer mehr Städten, nicht nur in München, abspielt.
Mauersegler-Nistplätze stehen unter Naturschutz. Nach Paragraf 41 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, ihre Brutplätze zu zerstören oder die Segler während der Jungenaufzucht (Mai bis August) zu behelligen. 

Für gezielte Schutzmaßnahmen benötigen wir Hinweise auf brütende oder fütternde Altvögel. Melden Sie deswegen bitte Beobachtungen, wenn Mauersegler in einen Gebäudespalt ein- oder ausfliegen. Die beste Beobachtungszeit ist in den Abendstunden bis zur Dämmerung. 

Meldebogen für Gebäudebrüter. Einfach herunterladen, drucken und ausgefüllt senden an:
   Landesbund für Vogelschutz
   Projekt Artenschutz an Gebäuden
   Klenzestr. 37
   80469 München

…oder ganz einfach am Computer ausfüllen und per email senden an: s-weber@lbv.de
   Meldebogen als pdf-Datei oder Meldebogen als word-Datei


Quartiere schaffen und erhalten
Tipps für Vogelfreunde, Hausbesitzer und Bauherren
Der Mauersegler gehört zu den „dankbarsten“ Untermietern, hinterlässt er doch wenig Schmutz an Fassaden. Auch das ist ein Grund, warum man die brütenden Sommergäste oft nicht sofort unter dem eigenen Dach bemerkt. Hinzu kommt, dass sie blitzschnell und heimlich einfliegen, fast als warteten sie auf einen unbeobachteten Moment


Seglerfreundliche Sanierung ­– ein Beispiel aus der Kyreinstraße (Mai 2004)

Wie sich Altbausanierung und der Schutz von Mauerseglerquartieren miteinander verbinden lassen, zeigt ein im Herbst 2003 abgeschlossenes Projekt an einem Wohnhaus in der Münchner Kyreinstraße. Um die vorhandenen Brutplätze zumindest teilweise zu erhalten, wurden in den Dachtrauf Kästen eingebaut und jeweils mit einer eigenen Öffnung zum Einflug versehen. Nun wuchs im Frühjahr die Spannung ­– würden die zurückkehrenden Vögel die Ersatzquartiere annehmen?
Und nach einigem orientierungslosem Hin und Her fand der erste Vogel den Weg in die eingebauten Kästen! Kurz darauf waren es vier, dann sechs und immer mehr, die einflogen ­– das neue Brutquartier war entdeckt und die anfängliche Hemmung gebrochen.

Damit die Kolonie wieder wachsen kann, hat Frau Ruthensteiner an ihrem Balkon am Nachbarhaus weitere Nistkästen angebracht. Mit einer Lautsprecheranlage und einer eigens mit Mauersegler-Schreien bespielten CD konnte inzwischen der erste Vogel dazu gebracht werden, sich für einen Kasten zu interessieren. Möge die Kolonie weiter wachsen!

Nistkästen
Auch neue Gebäude müssen, mit etwas Nachhilfe, nicht grundsätzlich ungeeignet für Mauersegler sein. Ein Nistkasten, im Eigenbau leicht selber herzustellen oder bei der LBV-Geschäftsstelle erhältlich, sollte als Innenmaße 40 Zentimeter Länge, 20 Zentimeter Breite und 20 Zentimeter Höhe haben. Das Einflugloch muss 6 Zentimeter breit und mindestens 3 Zentimeter hoch sein.
Da die Segler gesellig nisten, jedes Pärchen aber seinen eigenen Brutplatz verteidigt, ist es attraktiver, mehrere Kästen nebeneinander anzubringen. Wegen des steilen Anflugwinkels muss ein Gebäude mindestens 6 Meter hoch sein und kein Baum oder Vordach darf den Anflug behindern. Ein Dachüberstand sollte das künstliche Quartier vor Regen schützen.


 


Bauplan eines Nistkastens
Integrierte Lösungen
Sehen Sie hier ein Beispiel für eine architektonische Lösung, die nicht mit Wärmedämmvorschriften in Konflikt kommt.

Praktische Tipps erteilt Frau Weber,
E-Mail:
s-weber@lbv.de