Stadtbedeutsames Biotop
● Pflege- und Erhaltungszustand: Gut
● Schutzstatus: Nicht Ausreichend
Lage: Stadtbezirk Neuhausen
Nymphenburg: Hartmannshofen - Siedlungsgebiet zwischen Im Eichgehölz,
Nußhäherstraße, Piltzweg, Menzinger Straße, Lechelstraße
Schutzstatus nach Naturschutzrecht: kein Schutzgebiet
Münchner Stadtbiotop-Nr.: nicht erfasst
ABSP-Nr.: nicht erfasst
Flächennutzung nach Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet; Fläche
mit Nutzungs-beschränkung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Flächengröße: 42,6 ha
21.1 Geschichte, Geländebeschreibung,
Vegetation: Die über den untersuchten Ausschnitt nördlich und westlich
deutlich hinausreichende Wohnsiedlung mit insgesamt vierhundert Anwesen
wurde ab 1920 als Kriegsversehrtensiedlung errichtet. Sie entstand in
einem lichten Waldgebiet, ähnlich dem östlich anschließenden
Hartmannshofener Park. Die für Münchner Verhältnisse außergewöhnlich
großen Grundstücke (1.500 -2.500 m2) sind mit eingeschossigen
Einfamilienhäusern mit Steildächern bebaut. Für jede Straße wurde ein
einheitlicher Gebäudetyp gewählt, der sich aber vom jeweils nächsten
Straßenzug unterscheidet. Bis 1999 handelte es sich ausschließlich um
Erbpachtgrundstücke der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, damals
lief der alte Vertrag mit sehr preisgünstigen Pachtbeiträgen aus. Seit
1999 ist für die Bewohner entweder eine Verlängerung der Pachtverträge bis
2030 bei wesentlich höherer Pacht möglich oder auch ein Kauf der
Grundstücke zu den heute marktüblichen Preisen, was für die weit
überwiegende Mehrzahl der Bewohner unerschwinglich ist. (mdl. Auskunft
dIR, 2004).
Die Mehrzahl der Grundstücke enthält alten
Baumbestand, vorwiegend Stiel-Eichen, Buchen und Wald-Kiefern. Auf mehr
als einem Zehntel der Fläche sind naturnahe, kaum gemähte Bereiche
vorhanden. Dort finden sich unter den Altbäumen Sträucher und Kräuter der
natürlichen Waldflora. 2003 waren fast zehn Prozent der Häuser im
Untersuchungsgebiet unbewohnt, weil manche ehemalige Bewohner die stark
gestiegene Pacht nicht mehr bezahlen konnten.
Jeder Straßenzug der Gartenstadt hat durch
Bepflanzung und Baustil ein eigenes, charakteristisches Erscheinungsbild:
Lechelstraße: An die schmale, asphaltierte
Fahrbahn ohne seitliche Bankette schließen sich beidseitig etwa sechs
Meter breite Grünlandstreifen an, die von den Bewohnern der angrenzenden
Grundstücke unterschiedlich gepflegt werden. Am beliebtesten sind
Blumenrasen, manche Abschnitte tragen aber auch, je nach Häufigkeit des
Rasenmähereinsatzes, Scherrasen oder Grasfluren. Auf der stark
beschatteten Südseite der Straße ist entlang der Grundstücksgrenzen häufig
ein schmaler Streifen mit Moosrasen entwickelt.

Robinienallee und Blumenrasen entlang der
Lechelstraße |
Die Straße wird von einer Robinien-Allee gesäumt, wobei Bäume mit etwa
vierzig Zentimetern Stammdurchmesser am häufigsten sind, in den letzten
Jahren sind aber auch Nachpflanzungen erfolgt. Um die Baumstämme und
vereinzelt auch entlang der Gartenzäune sind Wildsträucher aufgewachsen,
die oft schon eigene, schmale Krautsäume besitzen. Ein Gehsteig
existiert nur vor der Bethlehemskirche, sonst gibt es nur zu wenigen
Grundstücken befestigte Wege oder Zufahrten. |
Die Niethammerstraße ist mit Randsteinen und
einem asphaltierten Gehsteig ausgestattet. Die beidseitigen, ca.
zweieinhalb Meter breiten Grünstreifen werden einheitlich gemäht, neben
den dort sehr häufigen Scherrasen sind selten auch Moosrasen ausgebildet.
Als Alleebaum wurde die Lärche auserwählt, wobei neben den älteren Bäumen
mit einem Stammdurchmesser von etwa dreißig Zentimetern auch
nachgepflanzte Jungbäume vorhanden sind. Der Straßenzug wirkt recht
monoton.Der Schlehbuschstraße fehlen
die Grünstreifen. Asphaltierte schmale Gehsteige auf beiden Seiten sind
jedoch vorhanden. Nur vereinzelt gibt es knapp zwanzig Zentimeter breite
Säume an den Grundstücksgrenzen. In einigen Grundstücken fallen sehr hohe
Fichten auf.
Die Grünspechtstraße ist beiderseits mit
zweieinhalb Meter breiten Grünstreifen ohne Gehsteige versehen, die sehr
häufig gemäht werden. Es sind dort deshalb artenarme Vielschnittrasen oder
lückige Moosrasen entstanden. In manchen Straßenabschnitten haben sich
Gras- und Krautfluren nährstoffreicher Standorte u. a. mit Kratzbeeren
direkt vor den Gartenzäunen entwickelt. Zumindest schmale Säume werden
entlang der Zäune fast vor allen Grundstücken belassen. Auffallend sind
die zahlreichen aus den Grundstücken in den Straßenraum über zwei Meter
hineinragenden Äste.
Ähnlich gestaltet ist der Rehsteig mit
einer nur vier Meter breiten Fahrbahn und beiderseits zwei Meter breiten
Randstreifen, die vorwiegend als Rasen gepflegt werden, vereinzelt aber
auch lichten Gehölzaufwuchs tragen.

Typische Straßenansicht in der Gartenstadt:
Altbaumbestand und schmaler Fahrweg mit abgesetztem Gehweg in der
Nußhäherstraße |
Nußhäherstraße:
Die nur vier Meter breite Fahrbahn ist beiderseits von zwischen drei und
fünf Meter breiten, dichtwüchsigen Gehölzstreifen mit grasreichen
Lichtungen gesäumt. Anstelle von Gehsteigen sind zumindest auf einer
Fahrbahnseite schmale Trampelpfade vorhanden. An den Fahrbahnrändern
sind in weitem Abstand Steinblock-Reihen und einzelne Findlinge
angeordnet. Der Grünstreifen entlang der Straße wird von einigen
gekiesten Grundstücks-Zufahrten unterbrochen. Im Südostteil ist die
Fahrbahn um bis zu siebzig Zentimeter gegenüber der Umgebung abgesenkt.
Auf der nordwestseitigen, schmalen Steilböschung hat sich ein Grassaum
nährstoffarmer Standorte mit Stein-Zwenke (Brachypodium rupestre) und
Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) entwickelt. Dort hat
bereits eine Verbuschung mit Waldbäumen begonnen. |
Menzinger Straße: Die etwa acht Meter breite
Fahrbahn verläuft auf einem, etwa einen halben Meter hohen Damm. Die leicht
welligen, zweieinhalb Meter breiten, Dammseiten tragen Blumenrasen. Die
Rasen sind häufig lückig oder ruderalisiert, wahrscheinlich weil liegen
bleibendes Falllaub einen geschlossenen Rasenaufwuchs verhindert. Gegenüber
der Einmündung der Petergörglstraße befinden sich am Fahrbahnrand drei
mächtige Eichen.
An der Waldhornstraße ist nur im Südwestteil
ein schmaler Grünstreifen mit einzelnen Gehölzen angelegt. Ansonsten fehlt
dem Straßenraum fast jegliches Grün. In den benachbarten Grundstücken fällt
jedoch der besonders hohe Anteil alter, mächtiger Bäume auf, insbesondere
Eichen, Buchen, Wald-Kiefern und Lärchen sowie im Südteil Hainbuchen. Auf
der Ostseite ist unter manchen Zäunen eine reliktische Bodenvegetation
lichter Lohwälder erhalten geblieben, u. a. mit Knolligem Mädesüß
(Filipendula vulgaris). Die Reliktvegetation ist inzwischen aber meist mit
Efeu (Hedera helix) und anderen Kulturfolgern vergesellschaftet.
Durch die Grundstücksverkäufe der letzten
Zeit und die gerichtliche Aufhebung der Münchner Gartenstadtsatzung
ermöglicht, wurde an einigen Stellen mit einer Nachverdichtung der
Wohnbebauung begonnen. Die Münchner Gartenstadtsatzung wollte durch Auflagen
zu Baufeldern und Nebenanlagen den Gartenstadtcharakter der entsprechenden
Siedlungsteile sichern. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die
Satzung in Teilen für unwirksam erklärt hatte, wurde sie im Februar 2004 vom
Münchner Stadtrat aufgehoben.
Seit einigen Jahren werden vermehrt neue,
meist größere Wohnhäuser errichtet. Damit verbunden sind starke Eingriffe in
den Altbaumbestand und in das Straßenbild. Gravierend war z. B. die Fällung
des gesamten Altbaumbestandes auf einer über tausend Quadratmeter großen
Freifläche für eine Neubebauung südlich der Einmündung der Lechel- in die
Nußhäherstraße.
Vegetations- und Strukturtypen
(Anteilsschätzung in %)
|
Laubbaumbestände (Kronendach) |
35 |
Artenreiches Extensivgrünland/Magerwiese |
2 |
|
Nadelbaumbestände (Kronendach) |
10 |
Aufgelassener Kulturbestand |
3 |
|
Deckung der Strauchschicht |
15 |
Scher- und Blumenrasen |
20 |
|
Gras- und Krautfluren nährstoffreicher Standorte |
1 |
Intensiv gepflegte Zierbeete |
5 |
|
Wärmeliebende Ruderalfluren und Säume |
0,5 |
Zierhecken |
1 |
|
Trittrasen und Trampelpfade |
2 |
Stillgewässer inkl. swimming pools |
0,5 |
|
Moos- und Flechtenbewuchs/Moosrasen |
2 |
Sonstige Flächenanteile |
22 |
21.2 Artenzusammensetzung
Vorkommen gefährdeter Arten (alle sicher
angesalbt): Knolliges Mädesüß (Filipendula vulgaris), Orangerotes
Habichtskraut (Hieracium aurantiacum), Eibe (Taxus baccata)
Gehölze: Feld-Ahorn (Acer campestre),
Eschen-Ahorn (Acer negundo), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Rosskastanie
(Aesculus hippocastanum), Hänge-Birke (Betula pendula), Blut-Birke (Betula
pendula „Purpurea“), Hainbuche (Carpinus betulus), Blutroter Hartriegel
(Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Pfaffenhütchen (Euonymus
fortunei), Buche (Fagus sylvatica), Esche (Fraxinus excelsior), Efeu (Hedera
helix), Walnuss (Juglans regia), Europäische Lärche (Larix decidua),
Kultur-Apfel (Malus domestica), Fichte (Picea abies), Serbische Fichte
(Picea omorika), Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), Pappel (Populus sp.),
Vogel-Kirsche (Prunus avium), Trauben-Kirsche (Prunus padus), Gewöhnliche
Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Stiel-Eiche (Quercus robur), Kratzbeere
(Rubus caesius), Himbeere (Rubus idaeus), Schwarzer Holunder (Sambucus
nigra), Eberesche (Sorbus aucuparia), Spiräen (Spiraea ssp.), Winter-Linde
(Tilia cordata), Kleines Immergrün (Vinca minor)
Gräser und Kräuter: Gewöhnlicher
Odermennig (Agrimonia eupatoria), Rotes Straußgras (Agrostis capillaris),
Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Gewöhnlicher Frauenmantel (Alchemilla
vulgaris), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Akelei (Aquilegia sp.),
Sandkraut (Arenaria serpyllifolia), Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia
vulgaris), Stein-Zwenke (Brachypodium rupestre), Wald-Zwenke (Brachypodium
sylvaticum), Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos), Acker-Glockenblume
(Campanula rapunculoides), Spring-Schaumkraut (Cardamine impatiens),
Wald-Segge (Carex sylvatica), Taumel-Kälberkropf (Chaerophyllum temulum),
Gewöhnliches Hexenkraut (Circaea lutetiana), Maiglöckchen (Convallaria
majalis), Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Kriechende Quecke
(Elymus repens), Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum),
Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Garten-Wolfsmilch (Euphorbia
peplus), Wald-Erdbeere (Fragaria vesca), Pyrenäen-Storchschnabel (Geranium
pyrenaicum), Kahles Bruchkraut (Herniaria glabra), Wald-Habichtskraut
(Hieracium murorum), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)
Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum), Kleinblütiges Springkraut
(Impatiens parviflora), Zarte Binse (Juncus tenuis), Goldnessel (Lamium
galeobdolon), Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus), Pfennigkraut (Lysimachia
nummularia), Nickendes Perlgras (Melica nutans), Kleine Bibernelle
(Pimpinella saxifraga), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Kriechendes
Fingerkraut (Potentilla reptans), Hohe Schlüsselblume (Primula elatior),
Knoten-Braunwurz (Scrophularia nodosa), Bunte Kronwicke (Securigera varia),
Wald-Ziest (Stachys sylvatica), (Tanacetum macrophyllum), Mittlerer Klee
(Trifolium medium), Huflattich (Tussilago farfara), Schwarze Königskerze
(Verbascum nigrum)
Problempflanzen = invasive Neophyten (2%
Deckungsanteil): Kanadischer Katzenschweif (Conyza canadensis),
Zwergmispel (Cotoneaster dammeri et al.), Schlanke Karde (Dipsacus
strigosus), Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum), Essigbaum (Rhus
typhina), Robinie (Robinia pseudoacacia), Kanadische Goldrute (Solidago
canadensis)
Besondere Pflanzengesellschaften:
keine festgestellt
Fauna (ohne gefährdete Arten, s. o.): Eichhörnchen
(Sciurus vulgaris), Zilpzalp (Phylloscopus collybita), Zaunkönig
(Troglodytes troglodytes)
Besondere Strukturen:
21.3 Nutzungen und Konflikte
|
Nutzung/Pflege/Zustand |
Konflikt |
Begründung |
|
Neubau von
Wohngebäuden in einigen der großen Grundstücke |
stark |
Zerstörung
des prägenden Ortsbildes, Verlust des Altbaumbestandes |
|
Einasphaltieren dickstämmiger Bäume an der Menzinger Straße |
mäßig bis
stark |
Zerstörung
der Lebensgemeinschaften am Stammfuß und auf der Baumscheibe,
Einschränkung des Dickenwachstums und Verhinderung der
Niederschlags-wasserversickerung |
|
Häufige
Mahd der Grünstreifen an den Straßenrändern durch die Anwohner |
gering bis
mäßig |
Verminderung der möglichen Strukur- und Artenvielfalt |
|
Gartenpflege, Erholung in den Gärten |
konfliktfrei |
|
|
Naherholung im öffentlichen Bereich (Spazieren gehen, Sitzen auf
Parkbänken) |
konfliktfrei- |
|
21.4 Pflege- und Maßnahmevorschläge
-
Auf
den Grünstreifen, vor allem entlang der Lechel- und Niethammerstraße,
sollte die Mahdhäufigkeit deutlich reduziert werden, damit sich arten- und
blütenreiche Wiesen entwickeln können.
-
Der
Altbaumbestand des Gebietes hat eine hohe ökologische und Ortsbild
prägende Bedeutung. Bei der Nachverdichtung des Gebietes muss diesem
Umstand Rechnung getragen werden.
-
Entlang der Nusshäherstraße sollte ein blütenreicher Gehölzsaum entwickelt
werden, dafür müsste ein mindestens einen Meter breiter Streifen entlang
des Fahrbahnrandes ausgeholzt und der Saum einmal jährlich im Herbst
gemäht werden.
|