Münchener Biotope - Außen2: Gartenstadtsiedlung Hartmannshofen

Stadtbedeutsames Biotop
● Pflege- und Erhaltungszustand: Gut
● Schutzstatus: Nicht Ausreichend

Lage: Stadtbezirk Neuhausen Nymphenburg: Hartmannshofen - Siedlungsgebiet zwischen Im Eichgehölz, Nußhäherstraße, Piltzweg, Menzinger Straße, Lechelstraße
Schutzstatus nach Naturschutzrecht: kein Schutzgebiet
Münchner Stadtbiotop-Nr.: nicht erfasst
ABSP-Nr.: nicht erfasst
Flächennutzung nach Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet; Fläche mit Nutzungs-beschränkung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Flächengröße: 42,6 ha

21.1 Geschichte, Geländebeschreibung, Vegetation: Die über den untersuchten Ausschnitt nördlich und westlich deutlich hinausreichende Wohnsiedlung mit insgesamt vierhundert Anwesen wurde ab 1920 als Kriegsversehrtensiedlung errichtet. Sie entstand in einem lichten Waldgebiet, ähnlich dem östlich anschließenden Hartmannshofener Park. Die für Münchner Verhältnisse außergewöhnlich großen Grundstücke (1.500 -2.500 m2) sind mit eingeschossigen Einfamilienhäusern mit Steildächern bebaut. Für jede Straße wurde ein einheitlicher Gebäudetyp gewählt, der sich aber vom jeweils nächsten Straßenzug unterscheidet. Bis 1999 handelte es sich ausschließlich um Erbpachtgrundstücke der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, damals lief der alte Vertrag mit sehr preisgünstigen Pachtbeiträgen aus. Seit 1999 ist für die Bewohner entweder eine Verlängerung der Pachtverträge bis 2030 bei wesentlich höherer Pacht möglich oder auch ein Kauf der Grundstücke zu den heute marktüblichen Preisen, was für die weit überwiegende Mehrzahl der Bewohner unerschwinglich ist. (mdl. Auskunft dIR, 2004).

Die Mehrzahl der Grundstücke enthält alten Baumbestand, vorwiegend Stiel-Eichen, Buchen und Wald-Kiefern. Auf mehr als einem Zehntel der Fläche sind naturnahe, kaum gemähte Bereiche vorhanden. Dort finden sich unter den Altbäumen Sträucher und Kräuter der natürlichen Waldflora. 2003 waren fast zehn Prozent der Häuser im Untersuchungsgebiet unbewohnt, weil manche ehemalige Bewohner die stark gestiegene Pacht nicht mehr bezahlen konnten.

Jeder Straßenzug der Gartenstadt hat durch Bepflanzung und Baustil ein eigenes, charakteristisches Erscheinungsbild:

Lechelstraße: An die schmale, asphaltierte Fahrbahn ohne seitliche Bankette schließen sich beidseitig etwa sechs Meter breite Grünlandstreifen an, die von den Bewohnern der angrenzenden Grundstücke unterschiedlich gepflegt werden. Am beliebtesten sind Blumenrasen, manche Abschnitte tragen aber auch, je nach Häufigkeit des Rasenmähereinsatzes, Scherrasen oder Grasfluren. Auf der stark beschatteten Südseite der Straße ist entlang der Grundstücksgrenzen häufig ein schmaler Streifen mit Moosrasen entwickelt.



Robinienallee und Blumenrasen entlang der Lechelstraße

Die Straße wird von einer Robinien-Allee gesäumt, wobei Bäume mit etwa vierzig Zentimetern Stammdurchmesser am häufigsten sind, in den letzten Jahren sind aber auch Nachpflanzungen erfolgt. Um die Baumstämme und vereinzelt auch entlang der Gartenzäune sind Wildsträucher aufgewachsen, die oft schon eigene, schmale Krautsäume besitzen. Ein Gehsteig existiert nur vor der Bethlehemskirche, sonst gibt es nur zu wenigen Grundstücken befestigte Wege oder Zufahrten.

Die Niethammerstraße ist mit Randsteinen und einem asphaltierten Gehsteig ausgestattet. Die beidseitigen, ca. zweieinhalb Meter breiten Grünstreifen werden einheitlich gemäht, neben den dort sehr häufigen Scherrasen sind selten auch Moosrasen ausgebildet. Als Alleebaum wurde die Lärche auserwählt, wobei neben den älteren Bäumen mit einem Stammdurchmesser von etwa dreißig Zentimetern auch nachgepflanzte Jungbäume vorhanden sind. Der Straßenzug wirkt recht monoton.

Der Schlehbuschstraße fehlen die Grünstreifen. Asphaltierte schmale Gehsteige auf beiden Seiten sind jedoch vorhanden. Nur vereinzelt gibt es knapp zwanzig Zentimeter breite Säume an den Grundstücksgrenzen. In einigen Grundstücken fallen sehr hohe Fichten auf.

Die Grünspechtstraße ist beiderseits mit zweieinhalb Meter breiten Grünstreifen ohne Gehsteige versehen, die sehr häufig gemäht werden. Es sind dort deshalb artenarme Vielschnittrasen oder lückige Moosrasen entstanden. In manchen Straßenabschnitten haben sich Gras- und Krautfluren nährstoffreicher Standorte u. a. mit Kratzbeeren direkt vor den Gartenzäunen entwickelt. Zumindest schmale Säume werden entlang der Zäune fast vor allen Grundstücken belassen. Auffallend sind die zahlreichen aus den Grundstücken in den Straßenraum über zwei Meter hineinragenden Äste.

Ähnlich gestaltet ist der Rehsteig mit einer nur vier Meter breiten Fahrbahn und beiderseits zwei Meter breiten Randstreifen, die vorwiegend als Rasen gepflegt werden, vereinzelt aber auch lichten Gehölzaufwuchs tragen.



Typische Straßenansicht in der Gartenstadt: Altbaumbestand und schmaler Fahrweg mit abgesetztem Gehweg in der Nußhäherstraße
Nußhäherstraße: Die nur vier Meter breite Fahrbahn ist beiderseits von zwischen drei und fünf Meter breiten, dichtwüchsigen Gehölzstreifen mit grasreichen Lichtungen gesäumt. Anstelle von Gehsteigen sind zumindest auf einer Fahrbahnseite schmale Trampelpfade vorhanden. An den Fahrbahnrändern sind in weitem Abstand Steinblock-Reihen und einzelne Findlinge angeordnet. Der Grünstreifen entlang der Straße wird von einigen gekiesten Grundstücks-Zufahrten unterbrochen. Im Südostteil ist die Fahrbahn um bis zu siebzig Zentimeter gegenüber der Umgebung abgesenkt. Auf der nordwestseitigen, schmalen Steilböschung hat sich ein Grassaum nährstoffarmer Standorte mit Stein-Zwenke (Brachypodium rupestre) und Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) entwickelt. Dort hat bereits eine Verbuschung mit Waldbäumen begonnen.

Menzinger Straße: Die etwa acht Meter breite Fahrbahn verläuft auf einem, etwa einen halben Meter hohen Damm. Die leicht welligen, zweieinhalb Meter breiten, Dammseiten tragen Blumenrasen. Die Rasen sind häufig lückig oder ruderalisiert, wahrscheinlich weil liegen bleibendes Falllaub einen geschlossenen Rasenaufwuchs verhindert. Gegenüber der Einmündung der Petergörglstraße befinden sich am Fahrbahnrand drei mächtige Eichen.

An der Waldhornstraße ist nur im Südwestteil ein schmaler Grünstreifen mit einzelnen Gehölzen angelegt. Ansonsten fehlt dem Straßenraum fast jegliches Grün. In den benachbarten Grundstücken fällt jedoch der besonders hohe Anteil alter, mächtiger Bäume auf, insbesondere Eichen, Buchen, Wald-Kiefern und Lärchen sowie im Südteil Hainbuchen. Auf der Ostseite ist unter manchen Zäunen eine reliktische Bodenvegetation lichter Lohwälder erhalten geblieben, u. a. mit Knolligem Mädesüß (Filipendula vulgaris). Die Reliktvegetation ist inzwischen aber meist mit Efeu (Hedera helix) und anderen Kulturfolgern vergesellschaftet.

Durch die Grundstücksverkäufe der letzten Zeit und die gerichtliche Aufhebung der Münchner Gartenstadtsatzung ermöglicht,  wurde an einigen Stellen mit einer Nachverdichtung der Wohnbebauung begonnen. Die Münchner Gartenstadtsatzung wollte durch Auflagen zu Baufeldern und Nebenanlagen den Gartenstadtcharakter der entsprechenden Siedlungsteile sichern. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Satzung in Teilen für unwirksam erklärt hatte, wurde sie im Februar 2004 vom Münchner Stadtrat aufgehoben.

Seit einigen Jahren werden vermehrt neue, meist größere Wohnhäuser errichtet. Damit verbunden sind starke Eingriffe in den Altbaumbestand und in das Straßenbild. Gravierend war z. B. die Fällung des gesamten Altbaumbestandes auf einer über tausend Quadratmeter großen Freifläche für eine Neubebauung südlich der Einmündung der Lechel- in die Nußhäherstraße.

Vegetations- und Strukturtypen (Anteilsschätzung in %)

Laubbaumbestände (Kronendach)

35

Artenreiches Extensivgrünland/Magerwiese

2

Nadelbaumbestände (Kronendach)

10

Aufgelassener Kulturbestand

3

Deckung der Strauchschicht

15

Scher- und Blumenrasen

20

Gras- und Krautfluren nährstoffreicher Standorte

1

Intensiv gepflegte Zierbeete

5

Wärmeliebende Ruderalfluren und Säume

0,5

Zierhecken

1

Trittrasen und Trampelpfade

2

Stillgewässer inkl. swimming pools

0,5

Moos- und Flechtenbewuchs/Moosrasen

2

Sonstige Flächenanteile

22


21.2 Artenzusammensetzung

Vorkommen gefährdeter Arten (alle sicher angesalbt): Knolliges Mädesüß (Filipendula vulgaris), Orangerotes Habichtskraut (Hieracium aurantiacum), Eibe (Taxus baccata)

Gehölze: Feld-Ahorn (Acer campestre), Eschen-Ahorn (Acer negundo), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Hänge-Birke (Betula pendula), Blut-Birke (Betula pendula „Purpurea“), Hainbuche (Carpinus betulus), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Pfaffenhütchen (Euonymus fortunei), Buche (Fagus sylvatica), Esche (Fraxinus excelsior), Efeu (Hedera helix), Walnuss (Juglans regia), Europäische Lärche (Larix decidua), Kultur-Apfel (Malus domestica), Fichte (Picea abies), Serbische Fichte (Picea omorika), Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), Pappel (Populus sp.), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Trauben-Kirsche (Prunus padus), Gewöhnliche Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Stiel-Eiche (Quercus robur), Kratzbeere (Rubus caesius), Himbeere (Rubus idaeus), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Eberesche (Sorbus aucuparia), Spiräen (Spiraea ssp.), Winter-Linde (Tilia cordata), Kleines Immergrün (Vinca minor)

Gräser und Kräuter: Gewöhnlicher Odermennig (Agrimonia eupatoria), Rotes Straußgras (Agrostis capillaris), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Gewöhnlicher Frauenmantel (Alchemilla vulgaris), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Akelei (Aquilegia sp.), Sandkraut (Arenaria serpyllifolia), Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Stein-Zwenke (Brachypodium rupestre), Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum), Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos), Acker-Glockenblume (Campanula rapunculoides), Spring-Schaumkraut (Cardamine impatiens), Wald-Segge (Carex sylvatica), Taumel-Kälberkropf (Chaerophyllum temulum), Gewöhnliches Hexenkraut (Circaea lutetiana), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Kriechende Quecke (Elymus repens), Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Garten-Wolfsmilch (Euphorbia peplus), Wald-Erdbeere (Fragaria vesca), Pyrenäen-Storchschnabel (Geranium pyrenaicum), Kahles Bruchkraut (Herniaria glabra), Wald-Habichtskraut (Hieracium murorum), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella) Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum), Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora), Zarte Binse (Juncus tenuis), Goldnessel (Lamium galeobdolon), Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus), Pfennigkraut (Lysimachia nummularia), Nickendes Perlgras (Melica nutans), Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans), Hohe Schlüsselblume (Primula elatior), Knoten-Braunwurz (Scrophularia nodosa), Bunte Kronwicke (Securigera varia), Wald-Ziest (Stachys sylvatica), (Tanacetum macrophyllum), Mittlerer Klee (Trifolium medium), Huflattich (Tussilago farfara), Schwarze Königskerze (Verbascum nigrum)

Problempflanzen = invasive Neophyten (2% Deckungsanteil): Kanadischer Katzenschweif (Conyza canadensis), Zwergmispel (Cotoneaster dammeri et al.), Schlanke Karde (Dipsacus strigosus), Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum), Essigbaum (Rhus typhina), Robinie (Robinia pseudoacacia), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)

Besondere Pflanzengesellschaften: keine festgestellt

Fauna (ohne gefährdete Arten, s. o.):  Eichhörnchen (Sciurus vulgaris), Zilpzalp (Phylloscopus collybita), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)

Besondere Strukturen:

  • Mauer-, Pflasterfugenvegetation

  • dichtes Gebüsch

  • Baumhöhlen

  • Altholz

  • Felsblöcke

21.3 Nutzungen und Konflikte

Nutzung/Pflege/Zustand

Konflikt

Begründung

Neubau von Wohngebäuden in einigen der großen Grundstücke

stark

Zerstörung des prägenden Ortsbildes, Verlust des Altbaumbestandes

Einasphaltieren dickstämmiger Bäume an der Menzinger Straße

mäßig bis stark

Zerstörung der Lebensgemeinschaften am Stammfuß und auf der Baumscheibe, Einschränkung des Dickenwachstums und Verhinderung der Niederschlags-wasserversickerung

Häufige Mahd der Grünstreifen an den Straßenrändern durch die Anwohner

gering bis mäßig

Verminderung der möglichen Strukur- und Artenvielfalt

Gartenpflege, Erholung in den Gärten

konfliktfrei

 

Naherholung im öffentlichen Bereich (Spazieren gehen, Sitzen auf Parkbänken)

konfliktfrei-

 


21.4 Pflege- und Maßnahmevorschläge

  • Auf den Grünstreifen, vor allem entlang der Lechel- und Niethammerstraße, sollte die Mahdhäufigkeit deutlich reduziert werden, damit sich arten- und blütenreiche Wiesen entwickeln können.

  • Der Altbaumbestand des Gebietes hat eine hohe ökologische und Ortsbild prägende Bedeutung. Bei der Nachverdichtung des Gebietes muss diesem Umstand Rechnung getragen werden.

  • Entlang der Nusshäherstraße sollte ein blütenreicher Gehölzsaum entwickelt werden, dafür müsste ein mindestens einen Meter breiter Streifen entlang des Fahrbahnrandes ausgeholzt und der Saum einmal jährlich im Herbst gemäht werden.