Münchener Biotope - Außen2: Feldmochinger Anger

Stadtteilbedeutsames Biotop
● Pflege- und Erhaltungszustand: Kritisch
● Schutzstatus: Ausreichend

Lage: Freiraum zwischen Feldmoching und Hasenbergl
Schutzstatus nach Naturschutzrecht: Kein Schutzgebiet
Kartierter Münchner Stadtbiotop mit der Nr.: 309, insgesamt geringer Anteil an der Gesamtfläche
ABSP-Nr: 351 und 352, insgesamt geringer Anteil an der Gesamtfläche
Flächennutzung nach Flächennutzungsplan:  Übergeordnete Grünbeziehung aus Allgemeinen Grünflächen
Flächengröße: 21,9 ha

7.1 Geschichte, Geländebeschreibung, Vegetation: In den 1950er bis 1980er Jahren wurden im Münchner Norden erhebliche Siedlungserweiterungen durchgeführt. Im Bereich Feldmoching blieb aber ein gut 200 Meter breiter Streifen von jeglicher Bebauung frei. Er sollte eine geplante Autobahntrasse aufnehmen. Die Trasse sollte in etwa vom heutigen Autobahndreieck Feldmoching auf geradem Wege nach Süden zur Landshuter Allee verlaufen. Diese Straßenbauplanung wurde im Lauf der 1980er Jahre aufgegeben und die ehemals vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche wurde statt zur Autobahn zur öffentlichen Grünanlage umgewandelt („Grünzug Feldmochinger Anger“). Noch heute erkennt man zwischen der Herbergstraße im Norden und der querenden Weitlstraße im Süden die einzelnen historischen Ackerschläge, die 20-70 Meter breit waren. Die Mehrzahl der ehemaligen Äcker ist inzwischen brachgefallen. Die Flächen sind nun größtenteils mit Grasfluren bewachsen, die vor allem Pflanzengesellschaften aus Nährstoff liebenden Pflanzenarten aufweisen. Als Relikt des Ackerbaus ist die Acker-Winde (Convolvulus arvensis) immer noch sehr häufig. An mehreren Stellen wurde bereits mit der gärtnerischen Gestaltung des Grünzugs begonnen, vor allem um die Nutzbarkeit für die Erholungssuchenden durch den Bau von Wegen zu verbessern. Leider wurde dabei bisher weitgehend auf naturnahe Gestaltungselemente bzw. eine naturgemäße Pflege verzichtet, so dass die angelegten Teile des Grünzugs ziemlich eintönig geraten sind.

Den nördlichen Abschluss des Feldmochinger Angers bildet eine mit Sträuchern und Obstbäumen locker bepflanzte Fettwiese, die wohl nur selten gemäht wird. Daran schließt südwärts bis zur Herbergstraße neben einem Scherrasen eine artenreiche, frisch gepflanzte, aber kaum standortgerechte Hecke nahezu ohne Saum an. Nördlich der den Grünzug querenden Dülferstraße haben sich auf den kiesigen Ackerbrachen Bitterkrautfluren und andere mäßig artenreiche Krautfluren mit ziemlich hohem Anteil der Kanadischen Goldrute entwickelt. Während an noch lückigen Stellen Hornklee (Lotus corniculatus) und Hopfenklee (Medicago lupulina) gelbe Blütenteppiche bilden, herrschen besonders an den Randbereichen sehr blütenarme, verfilzte Grasfluren mit hohem Glatthafer-Anteil vor. An die Dülferstraße grenzt südseitig ein schmaler Streifen mit einer neu angelegten artenreichen Magerwiese an, die sich im Westteil zu einem lückigen Kalkmagerrasen mit Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum) und Wundklee (Anthyllis vulneraria) entwickeln könnte.



Magerwiese nördlich der Weilstraße. 2003 wurde die Wiese leider zu früh gemäht

 Das sehr aufwuchsschwache Magergrünland ohne erkennbare Störzeiger wurde 2003 jedoch bereits zum Blühbeginn Mitte Mai gemäht, was aus naturschutzfachlicher Sicht kontraproduktiv war.
Eine ähnlich artenreiche Begrünung und Pflege findet man auf der Nordseite der Weitlstraße, wo immerhin ca. 20% des blütenreichen Magerrasens ungemäht blieben. Hier wurden auch Laubbäume in die Sichtachse des Angers gepflanzt, welche später den Blick erheblich stören dürften. Außerdem wurden drei sehr eintönig wirkende Gebüschgruppen mit hohem Anteil nicht heimischer Gehölzarten gepflanzt.


Zwischen Dülfer- und Weitlstraße überwiegt auf den Brachflächen ein Mosaik aus Fettwiesen und Grasfluren. Besonders Nährstoff liebende Ruderalfluren mit hohem Brennnesselanteil konzentrieren sich entlang der Trampelpfade, was wohl auf das jahrzehntelange Ausführen von Hunden zurückzuführen ist. Die Ostgrenze des Feldmochinger Angers ist z. T. als niedriger Wall gestaltet, auf dem vor allem Nährstoffzeiger wachsen. In Bereichen mit lückigem Krautbewuchs haben sich dort niedrige Pioniergehölze, vor allem Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Eschen (Fraxinus excelsior), eingestellt. Auf einer gut einen Hektar großen Ackerbrache hat sich fast flächenhaft eine Goldrutenflur ausgebreitet. Am Nordrand des querenden Asphaltwegs in Verlängerung des Rambertweges befindet sich ein über 2000 m2 großes Feld mit Schnittblumen zum Selberschneiden, nördlich davon inmitten des Grünzugs ein Feldgebüsch aus Schwarzem Holunder (Sambucus nigra) und Schlehen (Prunus spinosa). Viele Äste und ganze Sträucher sind abgestorben, die Krautschicht besteht fast ausschließlich aus Brennnesseln, vermutlich eine Folge des früheren Herbizideinsatzes auf der umliegenden Ackerfläche. Kleine nitrophytenreiche Gebüsche haben sich auch an den Füßen von Hochspannungsmasten entwickelt.



Ackerbrache mit gelb blühendem Hornklee. Im Bildhintergrund die Siedlung am Hasenbergl

Auf der Westseite beiderseits der Dülferstraße begrenzt den Grünzug ein ca. 15 m breiter Gehölzstreifen aus vorwiegend Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Eschen mit vorgelagertem nährstoffreichem Saum. Dieser wurde auf der Nordseite der Dülferstraße durch eine vorgelagerte Strauchpflanzung und einige dicht stehende Laubbäume ergänzt. Südlich des Malvenwegs geht der Grünzug mit nährstoffreichen Grasfluren und einer leicht modellierten Scherrasenfläche in derzeit noch ackerbaulich genutztes Gebiet über.

Vegetations- und Strukturtypen (Anteilsschätzung in %)

Laubbaumbestände (Kronendach)

5

Artenarme Fettwiese

15

Nadelbaumbestände

0,2

Acker / junge Ackerbrache

6

Deckung der Strauchschicht

2

Sonderkulturen

1

Gras- und Krautfluren nährstoffreicher Standorte

20

Scherrasen

4

Altgrasbestand

35

Blumenrasen

3

Trittrasen und Trampelpfade

1

Magerrasen, basenreich (geschützt durch Art. 13 d BayNatSchG)

0,3

Initialvegetation trocken

4

Sonstige Flächenanteile

4


7.2 Artenzusammensetzung

Vorkommen gefährdeter Arten: keine gefährdeten Arten festgestellt

Gehölze: Feld-Ahorn (Acer campestre), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Hainbuche (Carpinus betulus), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Buche (Fagus sylvatica), Esche (Fraxinus excelsior), Walnuss (Juglans regia), Liguster (Ligustrum vulgare), Kultur-Apfel (Malus domestica), Fichte (Picea abies), Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), Trauben-Kirsche (Prunus padus), Schlehe (Prunus spinosa), Kultur-Birne (Pyrus communis), Vielblütige Rose (Rosa multiflora), Kratzbeere (Rubus caesius), Himbeere (Rubus idaeus), Lavendel-Weide (Salix eleagnos), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Eberesche (Sorbus aucuparia), Schwedische Mehlbeere (Sorbus x intermedia), Flieder (Syringa vulgaris), Winter-Linde (Tilia cordata), Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)

Gräser und Kräuter (* = sicher angesät): Gewöhnlicher Odermennig (Agrimonia eupatoria), Genfer Günsel (Ajuga genevensis), Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), *Wundklee (Anthyllis vulneraria agg.), Meerrettich (Armoracia rusticana), Kamtschatka-Beifuß (Artemisia verlotiorum), Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Acker-Glockenblume (Campanula rapunculoides), *Östliche Schmalblättrige Flockenblume (Centaurea pannonica), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Acker-Winde (Convolvulus arvensis), Bunte Kronwicke (Coronilla varia), Wiesen-Pippau (Crepis biennis), Wilde Möhre (Daucus carota), *Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum), Großblütiger Fingerhut (Digitalis cf. grandiflora), *Schaf-Schwingel (Festuca ovina agg.), Wald-Erdbeere (Fragaria vesca), Wiesen-Labkraut (Galium album agg.), Pyrenäen-Storchschnabel (Geranium pyrenaicum), Flaumhafer (Helictotrichon pubescens), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Florentiner Habichtskraut (Hieracium piloselloides), Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochoeris radicata), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis), *Pyramiden-Schillergras (Koeleria pyramidata), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus), Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare), Hornklee (Lotus corniculatus), Futter-Esparsette (Onobrychis viciifolia), Wilder Dost (Origanum vulgare), Luzerne (Medicago sativa), Echter Steinklee (Melilotus officinalis), Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia), Gewöhnliches Bitterkraut (Picris hieracioides), Mittlerer Wegerich (Plantago media), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Aufrechtes Fingerkraut (Potentilla recta), Erdbeer-Fingerkraut (Potentilla sterilis), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor), Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea), Kuckucks-Lichtnelke (Silene flos-cuculi), Taubenkropf-Leimkraut (Silene vulgaris), Gras-Sternmiere (Stellaria graminea), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis), Huflattich (Tussilago farfara), Schwarze Königskerze (Verbascum nigrum), Schmalblättrige Wicke (Vicia angustifolia), Behaarte Wicke (Vicia hirsuta), Zaun-Wicke (Vicia sepium)

Problempflanzen = Invasive Neophyten (5% Deckungsanteil): Schlanke Karde (Dipsacus strigosus), Einjähriger Feinstrahl (Erigeron annuus), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Schneebeere (Symphoricarpus rivularis)

Besondere Pflanzengesellschaften:

  • Möhren-Bitterkrautfluren (Dauco-Picridetum hieracioides Görs 66)

  • Kalkmagerrasen (Brometalia erecti Br.-Bl.36)

Fauna (ohne gefährdete Arten, s. o.):  Würfel-Dickkopf (Carterocephalus palaemon), Kleines Wiesenvögelchen (Coenonympha pamphilus), Hauhechel-Bläuling (Polyommatus icarus), Moor-Wiesenvögelchen (Maniola jurtina) Schachbrett (Melanargia galathea) [Angaben zu den beiden letztgenannten Arten: ABSP, 2005); Nachtigall-Grashüfer (Chorthippus biguttulus), Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii), Grünes Heupferd (Tettigonia viridissima)

Besondere Strukturen:

  •  dichtes Gebüsch

  •  hohes Blütenangebot (lokal und zeitweilig)


7.3 Nutzungen und Konflikte

Nutzung/Pflege/Zustand

Konflikt

Begründung

Mahd der neu angelegten Magerwiesen bereits Mitte Mai

stark

Für die Entwicklung blütenreicher Wiesen sollte ein erster Mahdtermin frühestens Ende Juni gewählt werden.

Gehölzpflanzungen mit nicht autochthonem, oft sogar florenfremdem Material

mäßig bis stark

Standortheimische Pflanzensippen können durch massenhafte Ansaat nicht autochthonen Materials ausgerottet werden. Mittelfristig wird durch die Gehölzpflanzungen die historische Sichtachse unterbrochen.

Haus- und Sperrmüll, auch Glasscherben, vor allem an den Rändern zur Bebauung

mäßig

Störung des Landschaftsbildes und der Möglichkeit zur landschaftsgebundenen Erholung, fortschreitende Eutrophierung und Ruderalisierung

Ausführen von Hunden, vorwiegend unangeleint

mäßig

Starke Eutrophierung der wegbegleitenden Flächen

Ausgedehnte Ackerbrachen

gering

Vorwiegend Entwicklung artenarmer Grasfluren, lokal Expansion artenarmer Goldrutenbestände

Naherholung (Spazieren gehen, Spielen), vor allem innerhalb der bereits als Grünanlage umgestalteten Teilbereiche

konfliktfrei

 



7.4 Pflege- und Maßnahmevorschläge

  •  Die Mahd der neu angelegten Grünlandbereiche sollte dem Bestand angepasst werden. Für die Magerwiesen und Magerrasen ist eine einmalige Spätsommermahd am besten geeignet.

  • Entlang der eintönigen Gehölzpflanzungen können blütenreiche Säume entwickelt werden. Dazu sollten die Gehölzränder nur noch einmal im Jahr, vorwiegend im Herbst gemäht werden.

  • Bei der Pflege der Gehölzpflanzungen sollten vorwiegend florenfremde Sträucher herausgeschnitten und buchtige Ränder gestaltet werden.

  • Neue Wege sollten grundsätzlich eine wassergebundene Decke erhalten. An den Wegrändern sollten nicht mehr, wie bisher, Scherrasen als Begrenzungsflächen angelegt werden. Blütenreiche, selten gemähte Wegraine würden das Landschaftsbild aufwerten.

  • Flächen, die von der expansiven, neophytischen Goldrute eingenommen werden, bedürfen einer besonderen Pflege. Entweder sollten sie einmal im Jahr schon im Frühsommer gemäht werden oder man sollte sie umbrechen und mit autochthonem Wiesen-Saatgut neu einsäen.

  • Keine gärtnerischen Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich nährstoffarmer, blütenreicher Ackerbrachen